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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

            Verkaufs- und Lieferbedingungen                 Gültig ab: 1. Januar 2009

  1. Allgemeines

  2. Wir liefern ausschließlich zu unseren nachfolgend aufgeführten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Spätestens durch Entgegennahme der Lieferung bzw. der ersten Teillieferung erklärt der Besteller sich mit unseren allgemeinen Bedingungen einverstanden. Bei späteren Geschäften brauchen wir nicht gesondert auf diese Vertragsgrundlage hinzuweisen, bzw. erneute Lieferbedingungen übersenden.
    1.b
    Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
    1.c
    Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.
    1.d
    Erfüllungsort ist Stuttgart. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, Wir sind jederzeit berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
    1.e
    Sollte eine Bestimmung unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Besteller ist verpflichtet, mit uns eine Vereinbarung zu treffen, durch die die ungültige Bestimmung durch eine andere Regelung ersetzt wird, die den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg wie die gültige Bestimmung erzielt.
     
  3. Preise

  4. Alle Preise gelten ab Station Stuttgart zuzüglich Versandkosten ( Fracht + Verpackung ) ab Werk und werden nach der am Bestelltag gültigen Preisliste berechnet. Bei Lieferungen, die länger als 4 Monate nach dem Bestelltag auszuführen sind, gilt die am Liefertag aktuelle Preisliste. In jedem Falle werden die Preise zuzüglich der am Liefertag gültigen MwSt. berechnet.

  5. Zahlungen

  6. Sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen, gelten folgende Bedingungen:
    Warenlieferungen bis EUR 150,- erfolgen per Barverkauf - Zahlung bei Lieferung.
    Für übrige Lieferungen gilt: Zahlungen innerhalb von 8 Tg. ab Rechnungsdatum rein netto Kasse, nach Erhalt der Ware.
    Für Neukunden erfolgen die ersten 3 Lieferungen ausschließlich gegen Vorauskasse.
    Liegt der Warenwert der Gesamtbestellung unter 50,- €, wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,- € berechnet.
    3.a
    Alle Zahlungen haben bar zu erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet, sonstige Zahlungsmittel, insbesondere Wechsel, Forderungsabtretungen oder dergleichen, anzunehmen.
    3.b
    Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorbesagten Zahlungsfristen, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab den gesetzlichen Zinssatz und ab der 1. Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gültigen Bankkredits zu berechnen.
    3.c
    Der Besteller kann Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Besteller kann mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    3.d
    Wenn von unseren Rechnungen Abzüge gemacht werden, so müssen diese einzeln aufgeführt und unter Beifügung entsprechender Unterlagen hinreichend begründet werden.
     
  7. Lieferung, Lieferfristen

  8. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von uns gesondert bestätigt wird. Teillieferungen sind uns gestattet.
    4.a
    Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art wegen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung - sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
    4.b
    Alle Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers verschickt. Für Beschädigungen auf dem Transportweg wrd keine Haftung übernommen. Ohne bestimmte Vereinbarung erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen.
    4.c
    Die Annullierung erteilter Aufträge durch den Besteller und jegliche Rücksendung bzw. Rücknahme von Waren, (Leuchtmittel sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen) die frachtfrei erfolgen muß, ist nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Waren ohne Originalverpackung, gebrauchte oder beschädigte Waren können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden. Wir behalten uns vor eine anteilige Behandlungsgebühr von mindestens 20% des Warenwertes zu erheben. Nicht bezahlte gelieferte Waren, bleiben bis zur vollständigen Zahlung grundsätzlich von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
     
  9. Ausführung

  10. Sonderausführungen oder auftragsbezogen hergestellte Leuchten oder Zubehör können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.
     
  11. Gewährleistung

  12. Für Mängel und Fehlmengen haften wir unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche gegen uns. Garantie erfolgt nur entsprechend den Garantiebedingungen unserer Hersteller.
    6.a
    Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Vertragspartner (VP) die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterläßt der VP diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
    6.b
    Alle Ansprüche des VP, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen n.d. Produkthaftungs-gesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
    6.c
    Bei Auftreten von Mängeln innerhalb der in § 6b genannnten Frist hat Südwestlicht zunächst das Recht auf Nacherfüllung nach Wahl von Südwestlicht, Mängelbeseitigung oder Nachlieferung. Falls, und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der VP das Recht nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung d. Vertrages zu verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
    6.d
    Weitergehende Ansprüche des VPs, insbesonders wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Südwestlicht. Produkthaftungsansprüche gegenüber Südwestlicht bleiben hiervon unberührt.

  13. Eigentumsvorbehalt

  14. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden, Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
SÜDWESTLICHT e.K.
Inh. Wolfgang Schäffler
Vaihinger Strasse 23
70567 Stuttgart

USt.-ID Nr. DE811478151

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